KASKOSCHADENGUTACHTEN

Bei einem Teilkasko und Vollkaskoschaden wird der Schaden von Ihrer Versicherung reguliert

Der Versicherungsnehmer hat bei einem Kaskoschaden Anspruch auf Ersatz eines, sogar möglicherweise durch ihn selbst, entstandenen Schaden an seinem Fahrzeug. Auch in Fällen höherer Gewalt kann die Kaskoversicherung greifen.

Hier ein paar Beispiele:
  • Selbstverschuldeten Unfall
  • Fahrerflucht
  • Glasbruchschäden
  • Elementarschäden - Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung etc.)
  • Unfall mit Haarwild, Rindern etc.
  • Diebstahlschäden
  • Einbruch

In der Regel werden im Kaskoschadenfall nur die reinen Reparaturkosten übernommen.
Weitere Leistungen wie beispielsweise Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagen etc., sind üblicherweise von der Leistung ausgeschlossen.

Im Kaskosschaden ist die Versicherung i.d.R. weisungsberechtigt, d.h. die Anweisungen Ihrer Versicherung sind zu befolgen. Es gilt die Kostenübernahme für ein Schadengutachten mit der Versicherung abzustimmen.
Wichtig! Klären Sie daher im Kasko-Schadenfall vorab die Kostenübernahme für den Sachverständigen.
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