WER TRÄGT DIE KOSTEN DES UNFALLGUTACHTENS?

WER TRÄGT DIE KOSTEN DES UNFALLGUTACHTENS?
Die Kosten für einen Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall Ihrerseits muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Sie haben das Recht, sich einen Unfallgutachter Ihrer Wahl zu suchen. Dieses Recht gilt für alle Geschädigten im Falle eines unverschuldeten Unfalls.
Sollte die Schuldfrage unklar sein, übernehmen wir gerne die Beweissicherung, damit die Schuldfrage eindeutig geklärt werden kann.
Die Beweismittel, wie etwa Fotografien oder Dokumentationen, können im Anschluss für die Erstellung eines endgültigen KFZ Unfallgutachten genutzt werden.
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