WAS IST BEI EINEM BAGATELLSCHADEN ZU TUN?

Aufgrund der Schadenminderungspflicht ist der Geschädigte daran gehalten, den Schaden möglichst gering zu halten.
So wäre der Kostenaufwand für ein ausführliches Kfz-Schadengutachten bei geringfügigen Schäden unverhältnismäßig hoch.
Es hat sich eingebürgert, dass bis zu einem Schaden in Höhe von 1000 Euro von einem Bagatellschaden gesprochen wird.
Für solche Fälle bieten wir Ihnen deshalb die Erstellung eines Kurzgutachtens an. Dieses Gutachten enthält zur Beweissicherung neben einer Reparaturkostenkalkulation nach Maßgaben des Herstellers, die technischen Daten des Fahrzeugs, Lichtbilder des Fahrzeugs und dessen Beschädigungen.

Mithilfe eines Kurzgutachtens können Sie dem Schädiger bzw. dessen Versicherung die Schadenshöhe beziffern.
Die Kosten des Kurzgutachtens entsprechen denen eines Kostenvoranschlags von einem Kfz-Fachbetrieb und werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Mit einem Kurzgutachten haben Sie immer die Gewissheit, dass tatsächlich die gesamten und eventuell vorhandenen Beschädigungen erkannt werden.
Stellen Sie also z.B. nur Kratzer oder Dellen fest, begutachten wir auch diesen Schaden für Sie.
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